Für Ärzt*innen
Die Ernährungsberatung/ -therapie kann budgetneutral verordnet werden. Damit Ihre Patient*innen eine Bezuschussung bei der Krankenkasse beantragen können, benötigen sie eine Ärztliche Notwendigkeitsbescheinung (für Ernährungstherapie) oder eine Präventionsempfehlung (für Ernährungsberatung).
Haben Sie Fragen zu meiner Arbeit oder wünschen Sie sich eine Ernährungsberatung/ -therapie vor Ort in Ihrer Praxis?

